Impressum / AGB

Angaben gemäß § 5 TMG:

Inhaber: Dirk Fräbel

BüroTeam Südthüringen
Zellaer Markt 1
98544 Zella-Mehlis
Kontakt:
Telefon:     +49 (0) 3682 46 55 700
Telefax:     +49 (0) 3682 46 55 709
E-Mail:     Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE291496768
Hinweis auf EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden sie oben im Impressum.

Quelle: https://www.e-recht24.de

 
Haftungsausschluss

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BüroTeam Südthüringen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen. Hierzu zählen insbesondere Freiberufler. Bei Geschäftsabschlüssen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, sofern diese Bedingungen nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als bts Ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

An alle dem Kunden überlassenen Unterlagen wie z.B. Angebote, Aufstellungen usw., behält sich bts Eigentums – und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, bts erteilt dazu dem Kunden Ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Die Angebote der Firma bts verstehen sich stets freibleibend. Bis zur schriftlichen Bestätigung von bts gelten Angebote aller Art als unverbindlich. bts ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Rückgabe der gelieferten Ware zu fordern, wenn sich nach Lieferung Bedenken gegen die Bonität des Kunden, die sachlich begründet sind und die eine Aufrechterhaltung des Kaufvertrags unzumutbar erscheinen lassen, ergeben. Sofern bereits Zahlungen durch den Kunden geleistet wurden, werden diese dem Kunden erstattet, soweit keine Wertminderung an der Ware entstanden ist und keine Gegenforderungen bestehen. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

§ 3 Selbstlieferung

Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt vorbehalten. bts wird dem Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Lieferstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung des Verkäufers 8 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu.  In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferungen bzw. Arbeiten steht. Sofern Kosten für Verpackungen, Transport, Installation und Montage entstehen, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Vergünstigungen oder Nachlässe müssen in schriftlicher Form mit bts abgestimmt werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Lieferung und Gefahrenübergang

Für den Fall, dass der Kunde in Annahmeverzug gerät oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist er verpflichtet, entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Bts ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht durch bts zu vertretender Umstände, wie Mobilmachung, Krieg, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder behördlicher Anordnungen, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit Übergabe der Ware an das Versandunternehmen / Spedition, die Gefahr des zufälligen Untergangs von Software wird lediglich wie ein einfaches Nutzungsrecht an den Programmen erworben. Die Urheberrechte bleiben bei bts bzw. beim Urheberechtsinhaber. Die Nutzung der Programme ist auf einem bestimmten Computer beschränkt, Kopien der Programme, abgesehen von Datensicherungen, dürfen nicht angefertigt werden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Lieferbestand bleibt Eigentum von bts bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an bts ab, ohne dass es noch weiterer besonderes Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der vom bts in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der der Firma bts abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in diesem Fall § 6 (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleisteten Zahlungen bis zu Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an bts weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist bts berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann bts nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dessen Abnehmer verlangen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde der bts die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen dessen Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die Firma bts unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der Firma bts  zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird bts auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; bts steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist bts auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet im Herausgebeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung der bts, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

§ 7 Mängelhaftung

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall bts zu. Schlägt die Nachfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag  nur zurücktreten, wenn bts die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch  bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch bts zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres.

§ 8 Lieferverzögerung

bts haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von bts oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von bts ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung von bts wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 50 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 50 % des Wertes der Lieferung / Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer bts etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 9 Haftung

bts haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von bts oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet bts nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von bts ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird. Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach $ 8. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Schadensersatz bei Zwischenhandel

Bei Sachmängeln einer Lieferung, die bts von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weiterliefert, hat bts Schäden, die daraus entstehen, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.

§ 11 Aufrechnung gegen Ansprüche

Die Aufrechnung mit Forderungen der Firma bts durch den Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten sind oder durch rechtskräftigen Titel festgestellt wurden.

§ 12 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Suhl. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. bts bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuhalten. Ist der Kunde kein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt die gesetzliche Regelung.

§ 13 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG)

§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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